Die Stimme des Kindes
Ein Überblick >
Der Verfahrensbeistand hat das Interesse des Kindes festzustellen und im gerichtlichen Verfahren zur Geltung zu bringen.
Er hat das Kind über Gegenstand, Ablauf und möglichen Ausgang des Verfahrens in geeigneter Weise zu informieren. In vielen Fällen beauftragt das Gericht den Verfahrensbeistand mit weiteren Aufgaben.
So kann das Gericht, wenn dies nach den Umständen des Einzelfalls erforderlich ist dem Verfahrensbeistand als zusätzliche Aufgabe übertragen.
Das Aufgabenspektrum
Die Aufgaben eines Verfahrensbeistandes sind in § 158 Abs. 4 FamFG geregelt. Der Verfahrensbeistand ist nicht gesetzlicher Vertreter des Kindes, § 158 Abs. 4 S. 6 FamFG.
Der Verfahrensbeistand als Interessenvertreter/in, des Kindes
Wie kommt der Verfahrensbeistand zu seinem Amt?
Zunächst muss das Gericht prüfen, ob in diesem Fall eine Bestellung eines Verfahrensbeistandes notwendig ist. In den Kindschaftssachen insbesondere bei Sorgerecht und Umgangsrechtsangelegenheiten ist es der Regelfall. Aber das Entscheidet der Richter.
Andere Beteiligte können aber auch einen Antrag stellen, dass es besser ist einen Verfahrensbeistand zu bestellen. Das ist besonders wichtig, wenn zu befürchten ist, dass die Interessen des Kindes gegensätzlich zu den Interessen der Sorgeberechtigen sind.
Hilfreich zu wissen:
Keine Objektivität
Manchmal hört man das ein Verfahrensbeistand nicht nach Auffassung der Eltern nicht objektiv ist. Das soll er auch nicht, er ist ausschließlich nur für die Interessen des Kindes da und hat diese vor Gericht zu vertreten. früher nannte man den Verfahrensbeistand „Den Anwalt des Kindes“
Wie arbeitet ein Verfahrensbeistand?
Die Verfahrensbeistände sollen in der Regel schnellstmöglich mit den Eltern Kontakt aufnehmen und Gespräche führen. Dabei sollen sie sich auch insbesondere mit dem Kind unterhalten und herausfinden, was für Interessen das Kind hat.
Ich als Verfahrensbeistand nehme mir richtig Zeit und versuche das Kind mehrmals zu treffen. Die Kinder müssen erst mal Vertrauen zu mir aufbauen. Und in einem einmaligen Gespräch ist es auch schwierig herausfinden, was die Kinder wirklich wollen und was deren Wunsch ist. Ich bin daher dankbar, wenn die Richter noch zusätzliche Aufgaben an die Verfahrensbestände haben, dann kann ich unter anderem mit der Schule oder anderen Bezugspersonen sprechen.
Am besten sollten die Gespräche dort stattfinden wo sich das Kind wohl fühlt. Es sollte eine gewohnte Umgebung sein und ich habe dabei die Aufgabe für eine entspannte Atmosphäre zu sorgen. Denn es ist nicht ganz einfach für ein Kind sich einer vollständig fremden Person zu öffnen. Darum ist es wichtig mehrere Gespräche mit dem Kind zu führen. Es kann aber auch hilfreich sein mit den Eltern mehrmals zu sprechen. Wenn es möglich ist vielleicht auch ein gemeinsames Gespräch zu führen.
Das Kind steht im Vordergrund
Für die Ermittlung des Kindesinteresses kommen für einen Verfahrensbeistand mehrere Möglichkeiten in Betracht.
So kann er im Gespräch mit dem Kind ohne die Eltern überprüfen, welches Bedürfnis, Wunsch und Vorstellung das Kind selbst hat. Ziel solcher Gespräche ist es auch eine gemeinsame Vertrauensbasis zum Kind herzustellen.
Eine weitere Aufgabe des Verfahrensbeistandes stellt es dar, das Kind über das gerichtliche Verfahren zu informieren. Um sich selbst als Verfahrensbeistand zu informieren kann der Verfahrensbeistand die Gerichtsakten lesen. Zusätzlich erhält der Verfahrensbeistand von allen Schriftsätzen und Schreiben, die das Gericht erhält, eine Kopie.
In der Regel schreibt der Verfahrensbeistand seinen Bericht, der häufig mit einer Empfehlung endet. Zusätzlich kann er / sie durch mündliche Aussagen Stellung zu den Interessen des Kindes nehmen. Dabei ist zu beachten, dass er auf Wunsch des Kindes hin die Gespräche mit diesem vertraulich behandeln muss.
Der Verfahrensbeistand ist verpflichtet an der gerichtlichen Anhörung des Kindes teilzunehmen. Das Gericht bzw. Richter/Richterin hören die Kinder in der Regel im Laufe des Verfahrens mindestens einmal an. Bei der Anhörung werden sowohl die Rechtsanwälte als auch die Eltern ausgeschlossen. Das Kind wird dann durch den Richter in Anwesenheit des Verfahrensbeistandes angehört. Man hofft dadurch, dass das Kind sich auch „öffnen“ kann und Vertrauen fasst. In der Regel hat der Verfahrensbeistand vorher mit dem Kind Kontakt aufgenommen haben. Trotzdem ist es klar, dass diese gesamte Situation für das Kind absolut belastend ist.
Wie ist ein typischer Verlauf eines solchen Verfahrens?
Wer sind die Beteiligten eines Gerichtsverfahrens?
In gerichtlichen Angelegenheiten, die sich insbesondere mit Kindschaftssachen, sind verschiedene Personen beteiligt. So sind in der Regel an Sorge- und Umgangsverfahren folgende Personen beteiligt:
Darüber hinaus sind noch folgende Personen beteiligt:
Manchmal kommen auch noch:
Was macht der Verfahrensbeistand konkret im Gerichtstermin?
Im Grunde genommen hat der Verfahrensbeistand während des Gerichtstermins verschiedene Aufgaben:
aktiv die Interessen des Kindes vertreten, z.B. Vorschläge einbringen, Nachfragen stellten, etc.
über die Gespräche mit dem Kind und den Eltern berichten.
eine Lösung zum Wohle des Kindes erarbeiten und Vorschläge von anderen Beteiligten prüfen.
Der Richter oder die Richterin wird im Termin alle Beteiligten anhören. Jeder Beteiligte hat so die Möglichkeit seinen / ihren Standpunkt klarzustellen. Insbesondere bei Kindschaftssachen sind die Diskussionen manchmal hitzig und verletzend. Der Verfahrensbeistand wird dann um eine Stellungnahme gebeten. In der Regel haben die Verfahrensbeistände schon vorher eine Stellungnahme und Empfehlung abgegeben. Je nachdem wie die Stellungnahme lautet, wird sehr konkret durch das Gericht oder durch Parteien nachgefragt.
Im Verlauf des Verfahrens muss der Verfahrensbestand auch die Vorschläge des Gerichts / der anderen Beteiligten prüfen.
Da die Gerichte nicht an die Empfehlung des Verfahrensbeistandes gebunden sind, kann es auch Entscheidung geben, die nicht der Empfehlung des Verfahrensbeistand entsprechen.
Einigen sich die Eltern während des Gerichtstermins dann wird auch nach der Verfahrensbeistand nach seiner Meinung gefragt.
Nach dem Gerichtstermin soll der Verfahrensbeistand
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