Kontakt

Unser mögliches Vorgehen & die Kosten

 

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Zuerst telefonieren wir!

 

Der erste Schritt ist ein Telefonat.  Entweder Sie haben mich schon per E-Mail oder Homepagenachricht kontaktiert und wir haben einen Telefontermin vereinbart, oder Sie rufen mich direkt unter:

 

Tel.  +49 (0) 9823/ 55 09 957

 

an. In diesem Telefonat schildern Sie mir Ihr Anliegen, Ihre Sorgen, Ihre Vorstellungen und wir entscheiden gemeinsam ob eine Beratungsstelle die richtige Anlaufstelle für Sie ist.

 

Als nächstes treffen wir uns zum ersten persönlichen Gespräch!

Das erste persönliche Gespräch

 

In diesem Gespräch gehen wir näher auf Ihre im vorhergehenden Telefonat besprochene Problematik ein.

 

Ich informiere Sie über zunächst über die Grundsätze und den Ablauf der Beratung. Je nach Anliegen und Problematik überlegen wir welches Hilfsangebot das Richtige ist. Manchmal kann es auch sinnvoll sein mit anderen Betroffenen Ihres Problems das gemeinsame Gespräch zu suchen. Natürlich können Sie auch allein zu mir kommen.

 

In vielen Fällen können wir Ihr Anliegen schon mit einem Gespräch klären und lösen, in anderen Fällen kann es hilfreich sein weitere Termine zu vereinbaren. Diese Entscheidung werden wir im Verlauf des Gesprächs gemeinsam treffen.

 

Wenn wir gemeinsam feststellen dass wir weitere Hilfe in Anspruch nehmen, helfe ich natürlich gerne bei der Vermittlung zu weiteren Beratung. Z.b. Jugendamt, Therapeuten, etc.

 

Für Sie entscheidend ist:

Ich unterliege während der gesamten Dauer der Beratung der Schweigepflicht!

 

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Zu den Kosten

 

Grundsätzlich trägt der Umgangssuchende die Kosten für den Umgang. Es empfiehlt sich jedoch, gerade bei einer gemeinsamen außergerichtlichen Einigung,  die Kosten zu teilen. Sämtliche Aktionen sowie Fahrtkosten, die während der Umgangszeit aufkommen, sind vom Umgangssuchenden zu tragen.

 

Die Kosten für den Betreuer, der dem Umgangstermin beiwohnt, können auf Antrag als Jugendhilfeleistung vom örtlich zuständigen Jugendamt übernommen werden.  Hierzu muss beim zuständigen Jugendamt ein Antrag nach §18 SGB 8 gestellt werden. Das Jugendamt entscheidet dann abhängig vom Einzelfall, in welchem Umfang es den Umgang finanziert.

 

Telefonisches Vorgespräch:

 

Das telefonische Vorgespräch, in dem Sie Ihr Anliegen schildern, Ihre Sorgen, Wünsche und Ziele benennen können, ist unabhängig von der Gesprächsdauer kostenfrei.

 

Das Erstgespräch:

 

Im ersten persönlichen Gespräch  fallen in der Regel   kosten 40,00 Euro pro Beratungseinheit (60 Minuten) an. Eventuell fallen zusätzlich eine Fahrtkostenpauschale, die sich an der jeweiligen Entfernung orientiert an. Darüber sprechen wir aber im Vorfeld gemeinsam.

 

Die Umgangskontakte:

 

Für die eigentlichen Umgangskontakte  fallen in der Regel   kosten 50,00 Euro pro Begleitungseinheit (60 Minuten) an. Eventuelle Zusatzkosten wie Eintrittsgelder oder ähnliches werden zuzüglich berechnet.

 

 

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Ihre Nachricht an mich !

Mühlweg 8

91578 Leutershausen

 

T el.  +49 (0) 9823/ 55 09 957

E-Mail: info@umgangsberatung-ansbach.de

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