Umgangsberatung-Ansbach

Beratung für Umgangspflegschaften & Begleitung

Umgangsbegleitung &  Umgangspflegschaften

Verfahrensbeistand & Beratung in Verfahrensbeistandschaften

 

 

Auf Augenhöhe von Mensch zu Mensch, zum Wohle der Kinder

Denn das Lachen der Kinder ist das Wertvollste das es gibt!

Umgangsbegleitung & Umgangspflegschaft

 – wenn Familien an ihre Grenzen kommen

 

In jeder Familie gibt es Konflikte und schwierige Phasen. In manchen Fällen werden diese Probleme aber so groß, dass Familienleben und Kindererziehung ernsthaft darunter leiden. Wenn Kinder Schwierigkeiten im Kindergarten oder in der Schule haben, mit anderen Kindern nicht zurechtkommen oder Aggressionen zeigen, sind Eltern häufig ratlos. Auch eine Trennung oder Scheidung der Eltern ist für alle Familienmitglieder sehr belastend, besonders für die Kinder. Hier leistet eine Beratung in Fragen der Erziehung und Entwicklung wertvolle Unterstützung. Doch auch die Frage nach der dem Kontakt mit beiden Elternteilen und eine Beratung in Fragen der Umgangsbegleitung und Umgangspflege können wertvolle Hilfe sein

 

Ganz persönlich und immer vertraulich!

 

Meine Hilfe orientiert sich immer an der konkreten Lebenssituation der Familie. Mit großem Feingefühl gehe ich dabei auch auf Stärken und Schwächen aller Familienmitglieder ein. Oft zeigen sich ganz individuelle, familienspezifische Probleme und Auffälligkeiten wie beispielsweise Schlafstörungen,

Entwicklungsverzögerungen, Sprachschwierigkeiten oder Ängste. Auch Arbeitslosigkeit oder Suchtproblematiken  wirken sich auf das Familienleben und die Kindererziehung aus. Alle diese Themen behandeln wir in unseren Beratungsgesprächen absolut vertraulich. Ich unterliege der Schweigepflicht und spreche unabhängig von Behörden oder Gerichten mit Ihnen.

 

 

Mein Angebot an Sie:

Ich berate Sie nicht nur, ich unterstütze Sie in den Bereichen:

Umgangspflege

 

Seit 2009 gibt es im Familienrecht die Institution der Umgangspflegschaft.  Oft wird die Umgangspflegschaft als "Gängelei" empfunden. Dabei bietet Sie gerade in Familien in denen das Konfliktpotential hoch ist für Eltern, und ganz besonders für Ihre Kinder eine große Chance!

 

Beratung hilft!

Von Mensch zu Mensch

Sie sind sich bei der Erziehung unsicher? Ihr Kind leidet unter Ihrer Trennung?

Es ist kein Eingeständnis von Schwäche, eine Erziehungsberatungsstelle aufzusuchen. Dagegen ist es ein Fehler, erst dann Hilfe in Anspruch zu nehmen wenn "das Kind schon in den Brunnen gefallen ist!.

 

Gemeinsam  erfassen wir die Problematik, erarbeiten Zielvorstellungen, finden Lösungswege und  auf Wunsch begleite ich Sie bei der Umsetzung.

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Umgangsbegleitung als Chance

 

Trennung und Scheidung stellen für die ganze Familie eine große Veränderung der bisherigen Lebensweise dar. Jedes Kind hat einen Anspruch auf beide Elternteile oder einer engen Bezugsperson. Umgekehrt ist jeder Elternteil zum Umgang mit seinen Kindern berechtigt und verpflichtet. Nicht immer klappt die Regelung des Umgangs reibungslos.

Die Umgangsbegleitung bietet hier eine Chance für alle beteiligten

 

Gerne berate ich Sie! Vereinbaren Sie Ihren Termin!

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Umgangspflegschaft

 

In einem hoch strittigen Trennungskonflikt wird die Umgangspflegschaft häufig gerichtlich angeordnet. Die Anordnung erfolgt zumeist wenn Eltern die Befürchtung äußern, oder die Vergangenheit zeigt dass eine Umgangsregelung ohne Unterstützung immer wieder zu Problemen führt.

 

Eine Umgangspflegschaft wird häufig von Betroffenen Eltern als belehrend empfunden. Doch besonders für Kinder kann die Umgangspflege eine große Chance für eine unbeschwerte Zeit mit dem Umgangsberechtigten Elternteil sein.

Ein Überblick   >

Verfahrensbeistand - Die Stimme des Kindes

 

Der Verfahrensbeistand ersetzt seit dem Inkrafttreten des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) am 1. September 2009 in Deutschland im familiengerichtlichen Verfahren den bisherigen Verfahrenspfleger.

Er soll in kindschaftsrechtlichen Verfahren die Interessen Minderjähriger zur Geltung bringen. Die Interessen umfassen die Rechte und Grundrechte der Minderjährigen. Deshalb kann der Verfahrensbeistand Anträge stellen, Rechtsmittel einlegen und an Kindesanhörungen teilnehmen.

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Mühlweg 8

91578 Leutershausen

 

T el.  +49 (0) 9823/ 55 09 957

E-Mail: info@umgangsberatung-ansbach.de

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